• Montag, 20.09.2021, Wir sind dabei!
    Wir sind dabei!
    Besuche uns an der next-step Ausstellung.
    Wir freuen uns auf Euch!
    Wir sind dabei!
  • Freitag, 17.09.2021, Factsheets für die Programme Erasmus+ Jugend & Europäisches Solidaritätskorps (ESK)
    Factsheets für die Programme Erasmus+ Jugend & Europäisches Solidaritätskorps (ESK)
    Die Factsheets für die Programme Erasmus+ Jugend & Europäisches Solidaritätskorps (ESK) sind da!
    Wir haben euch die wichtigsten Punkte für die Programme zusammengefasst & freuen uns auf die Einreichung von spannenden Projekten.
    Wenn Ihr Fragen rund um Erasmus+ Jugend und den ESK habt, könnt Ihr uns persönlich an der Berufs- & Bildungstage «next step» in Schaan antreffen, wir freuen uns auf euch!
    Factsheets für die Programme Erasmus+ Jugend & Europäisches Solidaritätskorps (ESK)
  • Donnerstag, 19.08.2021, Zweiter Aufruf zur Projekteinreichung Herbst 2021
    Zweiter Aufruf zur Projekteinreichung Herbst 2021
    Nach der erfolgreichen ersten Erasmus+ und ESK Projektantragsrunde 2021 wurden kürzlich die Antragsformulare für den zweiten Aufruf veröffentlicht. Die Antragsformulare für die Kooperationspartnerschaften folgen in den nächsten Tagen.
    KA1 (Jugend) und ESK Anträge können bis zum 5. Oktober 2021 online eingereicht werden.
    KA2 Anträge können bis zum 3. November 2021 online eingereicht werden.

    WICHTIGER Hinweis:
    Organisationen, welche einen Projektantrag mit einer Förderung von EUR 60’000 beabsichtigen, müssen einen Nachweis über ein tragfähiges Netzwerk zur beschriebenen Zielgruppe in Liechtenstein erbringen. Darüber hinaus muss die Organisation über eine ausreichende operative, wie auch finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Auf nationaler Ebene ist die Sichtbarkeit wie auch die Erreichbarkeit der Projektträger jederzeit zu gewährleisten.

    ACHTUNG: Die Einreichung der Projekte ist zur Zeit nur per Internetbrowser Chrome und Edge verfügbar. Mit Firefox funktioniert es leider nicht. Wir bitten um Verständnis.
    Zweiter Aufruf zur Projekteinreichung Herbst 2021
  • Freitag, 02.07.2021, Aufruf zur Akkreditierung
    Aufruf zur Akkreditierung
    Die Europäische Kommission, hat am 1. Juli, den Aufruf zur Akkreditierung von Institutionen für Mobilitätsprojekte (KA1) in den Bereichen Schul-, Berufsbildung und Erwachsenenbildung für das Jahr 2021 veröffentlicht.

    Anträge können bis zum 19. Oktober 2021 eingereicht werden.
    Aufruf zur Akkreditierung
  • Donnerstag, 15.04.2021  14:05 , Aufruf für das ESK wurde gestartet
    Aufruf für das ESK wurde gestartet
    Die Kommission hat heute die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des neuen Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027 veröffentlicht. Das Europäische Solidaritätskorps unterstützt junge Menschen, die sich in einer Vielzahl von Bereichen freiwillig engagieren möchten, von der Hilfe für Menschen in Not bis hin zur Unterstützung von Gesundheits- und Umweltmassnahmen, in der gesamten EU und darüber hinaus.

    Das aha–Tipps & Infos für junge Leute ist Schlüsselpartner der AIBA und bleibt weiterhin die erste Anlaufstelle für junge Menschen und Ihre Ideen.

    aha–Tipps und Infos für junge Leute
    Aufruf für das ESK wurde gestartet
  • Mittwoch, 07.04.2021  09:15 , Daten- und Forschungsbericht für Erasmus+ Jugendprogramme
    Daten- und Forschungsbericht für Erasmus+ Jugendprogramme
    Die forschungsbasierte Analyse und Überwachung von Erasmus+ Jugend in Aktion (RAY-MON) zielt darauf ab, ein breites Spektrum von Aspekten des Programms Erasmus+ Jugend in Aktion zu erforschen, um zur Entwicklung der aktuellen Programmumsetzung sowie der nächsten Programmgeneration beizutragen. Welche Auswirkungen hat das Erasmus+ Programm der Europäischen Union im Bereich Jugend (Erasmus+ Jugend in Aktion) auf junge Menschen, Jugendbetreuer und Jugendleiter, die an den durch dieses Programm geförderten Projekten beteiligt sind? Was sind die Auswirkungen auf Jugendgruppen, Organisationen, Institutionen, Strukturen und Gemeinden, die an dem Programm beteiligt sind?

    Der Datenbericht beinhaltet alle aus den Fragebögen erhaltenen Daten, während der Forschungsbericht eine Interpretation dieser Daten enthält.
  • Donnerstag, 25.03.2021  15:30 , Neue Programmgeneration Erasmus+ und ESK 2021 - 2027
    Neue Programmgeneration Erasmus+ und ESK 2021 - 2027
    Die Europäische Kommission hat am 25. März 2021 den Start für die neuen Programme Erasmus+ und ESK (2021 – 2027) veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Einreichung eines Mobilitätsprojekts (KA1) endet am 11. Mai, jene für Kooperationsprojekte (KA2) am 20. Mai 2021. Detaillierte Informationen zur Vorbereitung sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.Erasmus.li.

    Das Erasmus+ und ESK Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
    Neue Programmgeneration Erasmus+ und ESK 2021 - 2027
  • Mittwoch, 24.03.2021  13:05 , Newsletter Erasmus+ & ESK März
    Newsletter Erasmus+ & ESK März
    AIBA informiert regelmässig zu aktuellen Themen rund um das Erasmus+ Programm, das Europäische Solidaritätskorps, News und Veranstaltungen.
    Newsletter Erasmus+ & ESK März
  • Donnerstag, 12.11.2020  15:26 , Award Broschüre "Best of 2014 - 2020"
    Award Broschüre "Best of 2014 - 2020"
    Die Broschüre „Best of 2014 -2020“ vermittelt einen Einblick in die vielfältigen Erasmus+ Projekte, welche in Liechtenstein realisiert wurden.
    Award Broschüre
  • Freitag, 29.05.2020  11:53 , Zweistufige Identifikation bei Erasmus+ Applikationen
    Zweistufige Identifikation bei Erasmus+ Applikationen
    Ab dem 29. Mai 2020 ist für verschiedene Erasmus+ Applikationen eine zweistufige Identifikation erforderlich.
    Die Anleitung ist angefügt. Bei Fragen steht das Team der Nationalagentur zur Verfügung.
    Zweistufige Identifikation bei Erasmus+ Applikationen
  • Donnerstag, 02.04.2020  08:49 , Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV)
    Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV)
    Die Nachrichten um das Coronavirus bewegen uns alle.
    Die Nationalagentur Erasmus+ Bildung bietet Ihnen bestmögliche Unterstützung bei der Abwicklung Ihrer Erasmus+ Projekte an.
    Bitte nehmen Sie zuerst mit Ihren Projektpartner/innen Kontakt auf, um die aktuelle Lage und allfällige erforderliche Massnahmen zu besprechen.
    Die Europäische Kommission hat hierzu ein Factsheet (siehe Download unten) erstellt, welches Ihnen bei den Abklärungen helfen kann.
    Gerne können Sie sich auch an die zuständige Erasmus+ Programmleiterin bei der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten wenden.
    Für Kosten, die Ihnen allenfalls zusätzlich durch «nicht-angetretene» Mobilitäten entstanden sind (z.B. Absage oder Verschiebung von Reisen, verkürzte Mobilitäts­ und Aufenthaltsdauer aufgrund vorgezogener Rückreise, etc.), kann die Nationalagentur den Grundsatz der «höheren Gewalt» anwenden. Bitte beachten Sie die Richtlinien und besprechen Sie auch dies der zuständigen Erasmus+ Programmleiterin in der AIBA.
    Richtlinien
    Wenn Sie eine geförderte Mobilität, ein transnationales Meeting verschieben oder absagen müssen und diese Regelung in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte folgende Richtlinien:

    · Die Nationalagentur (NA) muss schriftlich über die Verschiebung / Absage informiert werden.
    · Es können nur Kosten anerkannt werden, die tatsächlich angefallen sind. Für Kosten, die bei der NA geltend gemacht werden, müssen Belege vorgelegt werden.
    · Kosten, die allfällig über Reiseversicherungen rückerstattet werden können, sollten in erster Linie über diese Leistungserbringer abgewickelt werden.
    · Falls Sie sich dazu entscheiden, Mobilitäten und andere Massnahmen wie Multiplier Events etc. zu verschieben, beachten Sie, dass die maximal zugesagte Fördersumme nicht erhöht werden kann.
    · Studierende, welche ein Auslandssemester abbrechen musste, sollen wenn immer verfügbar die Online-Vorlesungen der Gastuniversität belegen.
    Das AIBA und Erasmus+ Team steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
    Dr. Stefan Sohler Geschäftsleiter AIBA
    Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV)
  • Montag, 02.03.2020  09:23 , Informationen zum Brexit
    Informationen zum Brexit
    Das Austrittsabkommen sieht vor, dass sich das Vereinigte Königreich bis zum Abschluss der laufenden EU-Programme des Zeitraums 2014–2020 – darunter Erasmus+ – an diesen beteiligt, genau wie ein EU-Mitgliedstaat.
    Das bedeutet, dass die Begünstigten aus dem Vereinigten Königreich von den im Rahmen des derzeitigen MFR gewährten Stipendien profitieren können, selbst wenn diese erst nach 2020 ablaufen. Eine mögliche Teilnahme des Vereinigten Königreichs an Programmen nach 2020 hängt von den Ergebnissen der allgemeinen Verhandlungen zwischen den beiden Parteien ab.
    Informationen zum Brexit