• Rund um Erasmus+
    • Wie kam es zu Erasmus+?
      Hinter dem Programm Erasmus+ verbirgt sich eine besondere Geschichte um das Plus. Erstmals wurden mit diesem PLUS alle bisherigen Marken für die europäischen Bildungs- und Jugendprogramme unter einem Dach (Erasmus+) vereint. Dies bedeutete zugleich, dass die Marken wie Comenius für die Schulbildung, Erasmus für die Hochschulbildung, Leonardo da Vinci für die Berufsbildung, Grundtvig für die Erwachsenenbildung sowie Jugend in Aktion für den Bereich Jugend verschwanden.

    • Wann kam Erasmus+ nach Liechtenstein?
      Offiziell kamen die EU-Programme mit der Mitgliedschaft im EWR im Jahr 1995 nach Liechtenstein. Doch auch schon zuvor gab es erste Kooperationen auf bilateralem Weg.

    • Wie waren die Ursprungsziele von Erasmus+?
      Die Ziele von Erasmus+ richten sich auf die Arbeitsmarktfähigkeit für alle Altersgruppen, indem neue und auf dem Arbeitsmarkt benötigte Kompetenzen gefördert werden.
      Weiteres wird die Förderung von Innovation, Kooperation und Reformen im Bildungs- und Jugendbereich unterstützt.

      Die Förderung der Mobilität zum Erkunden neuer (Arbeits-)Kulturen und das Aneignen neuer Kompetenzen innerhalb von Partnerorganisationen im EU-Raum sind besondere Ziele.

    • Wie haben sich die Ziele verändert?
      Die übergeordneten Ziele von Erasmus+ sind beständig und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele. Stellvertretend zu nennen sind; Förderung des Friedens, der europäischen Werte, sowie Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Eindämmung sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung.

      Die Wichtigkeit dieser Ziele werden bei Krisen sichtbarer, sei es die Finanzkrise, die Welle der Terroranschläge in Europa und jetzt die Corona Pandemie. Diese durch Krisen verursachten Veränderungen, lösen Anpassungen bei den Erasmus Zielsetzungen aus.

    • Wie hat sich Erasmus verändert?
      Erasmus als Programm hat sich über die letzten Jahrzehnte stetig weiter entwickelt und auf die Zukunft ausgerichtet. So wurde das anfängliche Programm für Bildung im Jahr 2000 mit dem Bereich Jugend erweitert. Die Digitalisierung veränderte Erasmus stark und zugleich wurde das Programm dadurch effizienter.

      Die Veränderungen widerspiegeln sich auch in der nächsten Programmgeneration (2021-2027). Das Angebot wird durch den Bereich Sport erweitert, zusätzlich erfolgt die Lancierung der European Student Card Initiative im Rahmen des Europäischen Bildungsraums 2025.

    • Wer kann von Erasmus profitieren?
      Jede Institution, privat wie öffentlich-rechtliche, welche in einem der 4 Bildungsbereiche tätig ist (Schulbildung, Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung) oder im Jugendbereich angesiedelt ist, kann von einem Erasmus Projekt profitieren.

    • Wie kann man von Erasmus profitieren?
      Indem eine Institution einen Antrag stellt oder sich als Partnerorganisation an einem Projekt beteiligt.

    • Welche Themenbereiche sind für Erasmus+ vorgesehen?
      Alle Bereiche die in Bezug zu den Zielen der EU wie:

      • Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten

      • Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis

      • Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas

      • Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt und im Besonderen der Bildung/ Weiterbildung sowie Jugendförderung im Zusammenhang stehe

      • u.v.m.

    • Wer bzw. was für Organisationen nutzt in FL Erasmus+ am intensivsten?
      Die Universität Liechtenstein, Kubus Kulturvermittlung, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, die Kunstschule, der VBO, das Bildungshaus Gutenberg, die Privatschule Formatio sowie öffentliche Schulen wie LG, OSE und RSV.

      Darüber hinaus haben wir zahlreiche Institutionen die ein oder zwei Projekte beantragt haben. Für die AIBA ist jeder Antragssteller ein wichtiger Kunde, unabhängig ob Erstantragssteller oder langjähriger Antragsteller.

    • Wo liegt Potential, das noch nicht abgeholt wird?
      Insbesondere die Erwachsenenbildungsinstitutionen wie auch die öffentlichen Schulen können noch zahlreiche Möglichkeiten nutzen, um Themen wie Digitalisierung, MINT oder Förderung der Fremdsprachen durch spannende Erasmus Projekte zu ergänzen. Im Berufsbildungsbereich stehen jedem Verband, jedem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit offen, ein auf deren Bedürfnisse abgestimmten Erasmus+ Projekt einzureichen.
    • Müssen Projekte mehrsprachig sein?
      Nein, im Grundsatz ist für einen Antrag bzw. einen Bericht die jeweilige Landessprache ausreichend, wobei dieser mit einer Zusammenfassung in Englisch zu ergänzen ist. Die Erfahrung zeigt, dass eine mehrsprachige Ausgabe für die Endprodukte auch zu einer breiteren Streuung der Projektergebnisse führt. Bei Projektpartnern aus unterschiedlichen Sprachregionen hat sich Englisch als Brückensprache durchgesetzt.

    • Welche Projektthemen / Ergebnisse in Liechtenstein sind herausragend?
      Jedes Erasmus+ Projekt fördert spannende Themen. Um einen Einblick in spannende Projekte zu geben, können einige stellvertretend aufgeführt werden. Beispielsweise hat das Liechtenstein Institut ein Projekt mit dem Titel „Challenges to Democracy and Social Life in European Small States“ im Bereich der Erwachsenenbildung 2018 eingereicht. Im Bereich der Schulbildung ist gegenwärtig das Projekt der Oberschule Eschen zum Thema „Alle gleich und doch verschieden-Menschenrechte und das Zusammenleben im Schulalltag „ zu erwähnen. Aus der Vergangenheit sind die Projekte des Europäischen Instituts für interkulturelle und interreligiöse Forschung zum Thema: „Religiöse Bildung und interkulturelles Lernen“ und „Community Education“ im Bereich der Erwachsenenbildung besonders hervorzuheben. Das Projekt des Liechtensteinischen Gymnasiums mit dem Titel „Youth for Europe. How do succeed in a multicultural Europe” konnte erfolgreich umgesetzt werden und erzielte eine sehr hohe Bewertung. Im Hochschulbereich sind u.a. die Projekte „Gender Equality in Digital Entrepreneurship“, „Society in Motion“ oder „Crafting the facade“ nennenswert . Im Bereich der Berufsbildung sind die „Gelingsfaktoren in der Berufsbildung“ wie auch die ECVAET Projektreihe zu erwähnen.

    • Hat Covid 19 Erasmus verändert und falls ja, wie?
      Die Corona Pandemie hat alle Bereiche der Mobilität betroffen. Zahlreiche Studierende und Lernende mussten ihr Auslandssemester oder -praktikum abbrechen. Andere konnte ihren Austausch nicht mehr antreten. In dieser schwierigen Zeit stand und steht die Gesundheit aller im Vordergrund. Eine direkte Veränderung, die wir in der Nationalen Agentur erfahren ist, dass der Beratungs- und administrative Aufwand für alle Projektverantwortlichen deutlich zugenommen hat.

      Die Mobilität innerhalb des Erasmus+ Programms wird auch in der kommenden Monaten reduziert bleiben und zahlreiche neue Herausforderungen mit sich bringen. Gleichzeitig fördert die Corona Pandemie die virtuelle Zusammenarbeit / Workshops. Die teilweise Verlagerung der physischen Meetings auf virtuelle trägt zur Strategie „Green Erasmus“ bei.

    • Wie sieht die Zukunft aus?
      Gegenwärtig wird seitens der EUC die nächste Programmgeneration(2021-2027), welche an das Erfolgsprogramm Erasmus+ anschliessen wird, erarbeitet. Voraussichtlich wird das neue Programm im Herbst 2020 im Landtag behandelt.

      Diesbezüglich hofft die Nationalagentur, dass im Jahr 2021 die Erfolgsgeschichte von Erasmus in Liechtenstein fortgeschrieben werden kann.

    • Welche Themenbereiche werden in Zukunft relevant sein?
      Die Digitalisierung, der Klimawandel, wie auch die Veränderung in der Mobilität werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Aber auch die Berufsbildung wird eine in der neuen Programmgeneration eine höhere Gewichtung erfahren.

    • Wie kann eine Organisation erste Informationen/ Erfahrungen im Programm Erasmus sammeln?
      Eine an Erasmus interessierte Organisation kann sich jederzeit die Informationen auf der Homepage der AIBA oder der EU holen. Die Nationalagentur lädt alle Interessierte zu den jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung oder dem Erasmus Stammtisch ein. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern der Nationalagentur wird als Erstantragssteller empfohlen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilnahme an sogenannten TCA’s, das sind Transnationale Kooperationsaktivitäten. Oder sie macht learning by doing und stellt einen Antrag oder nehmen als Partnerorganisation an einem Projekt teil.

    • Welche Aktivitäten werden durch Erasmus+ gefördert?
      Mobilitäten in Bereich KA1 zur Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten und der Institution und Strategische Partnerschaften zur Entwicklung neuer Ideen/Produkte oder zur Erweiterung des Horizonts im Rahmen von „best practice“.

    • Gibt es auch Möglichkeiten ausserhalb Europa Aktivitäten durchzuführen?
      Diese Möglichkeit gibt es lediglich im Hochschulbereich.

    • Wo können bisherige Projekte nachgesehen werden?
      Auf der Plattform der Europäischen Kommission – PRP und auf der jeweiligen Homepages der Nationalagenturen in Europa, sowie Plattformen wie EPALE, eTwinning oder School Education Gateway.

    • Gibt es Möglichkeiten für einen informalen Austausch mit bisherigen Projektträgern?
      Die Liechtensteinische Nationalagentur lädt immer wieder zu diversen Veranstaltungen ein, z.B. zum Erasmus+ Stammtisch oder zur jährlichen Infoveranstaltung zur neuen Antragsrunde jeweils im November.

Fragen rund um Erasmus+
  • Wer kann bei Erasmus+ teilnehmen
    • Können Einzelpersonen bei Erasmus+ teilnehmen?
      Nein, Einzelpersonen sind nicht antragsberechtig. Sie können im Rahmen eines Erasmus+ Projektes einer antragstellenden Institution teilnehmen.

    • Können Vereine Projekte einreichen?
      Ja, hierzu gibt es in Liechtenstein zahlreiche Erfolgsprojekte.

    • Können Unternehmen Projekte einreichen?
      Ja, auch Einzelunternehmer, Kleinbetriebe und Grossunternehmen waren bereits erfolgreiche einige Erasmus+ Projektträger.

    • Wie können Jugendliche teilnehmen?
      Jugendliche können im Rahmen eines Projektes teilnehmen, wenn sie in einer Organisation, Institution/Amt oder Verein, die in der Berufsbildung, Schul- oder Jugendbereich tätig ist, integriert sind. Zusätzlich gibt es im Bereich Jugend weitere Optionen zur Teilnahme.

    • Gibt es einen Stufenbau bei Teilnehmern und Projektumfängen (Jugend, Erwachsene, Vereine, Firmen)?
      Grundsätzlich kann jede Institution, welche im Bildungs- und Jugendbereich tätig ist, einen Antrag stellen und jeder, der in eine Institution eingebettet ist, teilnehmen. Je nach Bildungsbereich sind die Teilnehmer Schüler, Jugendliche, Studenten, Lernende oder Erwachsene.

      Bei den Projektumfängen ist die Höhe der beantragten Fördergelder sowie die Kategorien „best practice“ und „Intellectual Output“ ein Kriterium. Je nach dem sind bezüglich der finanziellen Tragfähigkeit Sicherheiten wie Bankgarantie, Bürgschaften o.ä. erforderlich, was für kleine private Firmen oder Vereine eine grosse Herausforderung darstellen kann.

    • Wie viele Projektpartner braucht ein Projekt?
      Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Projekten: die Mobilitätsprojekte (Key Activity 1) und die Partnerschaftsprojekte (Key Activity 2).

      Bei den Mobilitätsprojekten sucht sich der Projektträger Institutionen, welche Weiterbildungsmöglichkeiten, einen Praktikumsplatz oder ein Job-Shadowing anbieten kann, um seine Schüler, seine Angestellten oder sich selbst weiterzubilden.

      Bei den Strategischen Partnerschaften KA2 müssen mind. 3 Partner aus 3 verschiedenen Programmländern gefunden werden. Eine Ausnahme bilden dabei die reinen Schulpartnerschaften (Schule zu Schule) mit 2 Partnern.

    • Wie viele Projektpartner müssen mindestens beteiligt sein und aus wie vielen Ländern müssen diese kommen?
      Bei den Strategischen Partnerschaften müssen mindestens 3 Projektpartner aus 3 verschieden Programmländern beteiligt sein. Eine Ausnahme bilden die Schulpartnerschaften, bei denen mindestens 2 Schulen aus 2 verschiedenen Programmländern beteiligt sein müssen.

    • Wie und wo finde ich Projektpartner?
      Auf der Plattform wie PRP – Product Result Platform der EU, School Education Gateway, eTwinning, EPALE oder durch die Teilnahme an diversen Veranstaltungen, welche die AIBA im Laufe eines Jahres durchführt.

  • Projektantrag und -ablauf
    • Wie laufen Projektanträge ab?
      Der Link zu den Projektanträgen findet man auf der Homepage von Erasmus+. Dieser wird online ausgefüllt und eingereicht. Bei erfolgreicher Übermittlung wird der Antrag via IT –Tool der EU der Nationalagentur im jeweiligen Land überspielt und zur Weiterbearbeitung freigegeben.

    • Wie läuft die Projektabwicklung?
      Ein Projekt startet normalerweise mit der Informationsbeschaffung und Beratung. Anschliessend folgt die Ausarbeitung eines Antrags durch die Institution und Projektpartner. Nach der Bewertung und Genehmigung durch externe Experten und der NA erfolgen die Vertragsausstellung und die erste Mittelauszahlung für die Umsetzung. Im Laufe eines Projektlebenszyklus finden neben Aktivitäten wie Monitoring zur Unterstützung der Projektverantwortlichen auch Kontrollen einerseits vor Ort anderseits im Rahmen eines Zwischenberichtes und Schlussberichtes statt. Der Projektträger ist angehalten, die Projektergebnisse aktiv zu Verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Nach Genehmigung des Schlussberichtes wird die Schlusszahlung ausgelöst und das Erasmus+ Projekt ist erfolgreich umgesetzt worden.

    • Sind Projektanträge so kompliziert, wie man mancherorts hört?
      Der erste Antrag ist zeitintensiv und erfordert einen gewissen Aufwand. Der Initialaufwand ist vergleichbar mit der Erstellung eines Businessplans. Die heutigen Online-Formulare leiten den Antragssteller gut durch die einzelnen Bereiche. Die Mitarbeitenden der Nationalen Agenturen bieten jederzeit ihre Unterstützung an. Zudem ist die EU bestrebt, die Anträge kontinuierlich zu vereinfachen und „kundenfreundlich“ zu gestalten.

    • Welchen Mehrwert müssen Projekte stiften?
      Es sollte ein Mehrwert sowohl für die Institution als auch für den einzelnen Teilnehmer generiert werden. Dabei sind durch die durchgeführten Mobilitäten der europäische Gedanke wie Toleranz, Abbau von Vorurteilen, Akzeptanz anderer Kulturen etc. und die Weiterentwicklung der Bildungsstrategie in den einzelnen Institution und der Teilnehmenden in ihren formalen und non-formalen Fähigkeiten eine grosse Bereicherung.

      Der Mehrwert kann auch über die Grenzen der Antragsstellenden Institution hinausgehen und einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung einer Region oder eines Landes leisten.

    • Wo müssen Projekte publiziert werden?
      Einerseits auf der EU-Plattform PRP (Produkt Result Platform) und andererseits auf lokaler und regionaler Ebene über diverse Medien und Homepage des Antragssteller.

    • Was sind die grössten Hürden bei der Projekteinreichung und später bei der -abwicklung?
      Hürden können der administrative Umfang, Pflege der Dateneingabe in die IT Tools und unter Umständen die vorgegebenen Fristen im Laufe eines Projektes sein. Aber auch die kulturellen Unterschiede in einem internationalen Projektteam können die Projektrealisierung zu einer spannenden Aufgabe machen.

    • Findet man in der AIBA Unterstützung bei der Erarbeitung von Projektanträgen?
      Jede neue Antragsrunde wird durch die EUC durch einen sogenannten „Call“, einen Aufruf zu Antragsstellung, eingeläutet. Die AIBA veranstaltet hierzu einen Info-Abend, in dem alle relevanten Neuerungen zum Vorjahr vorgestellt werden.

      Im Rahmen der Antragstellung finden intensive Beratungsgespräche und diverse Hilfestellungen wie z.B. Final Checks etc. statt. Der Antrag muss aber vom Projektträger selbst entwickelt, verfasst und eingereicht werden.

    • Was passiert, wenn ein Projektwerber sein Projekt nicht erfüllt?
      Dann wird die Situation analysiert und im schlimmsten Fall müssen ein Teil der erhaltenen Fördergelder wieder zurückbezahlt werden. Dieser Fall ist seit der Teilnahme am Erasmus+ Programm noch nicht eingetroffen. Die AIBA setzt durch ein Monitoringkonzept während der gesamten Projektbegleitung alles daran, dass dieser Fall nicht eintritt.

    • Wer überwacht die Zuteilung / den Einsatz der Mittel innerhalb von Projekten?
      Im Rahmen des Projektlebenszyklus sind von der Nationalen Agentur zahlreiche Prüfungen durchzuführen. Nachdem das Projekt bewilligt ist, ist der Projektträger verpflichtet, einen Zwischen- und Endbericht über die durchgeführten Projektaktivitäten einzureichen. Diese Dokumente bilden eine massgebliche Grundlage zu Projektüberwachung seitens der Nationalagentur.

    • Kann ein und derselbe Projektwerber mehrere Projekte (parallel oder in Folge) beantragen?
      Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Es kann aber jeweils nur ein Projekt pro Aktivität (KA1 oder KA2) eingereicht werden. Gleichzeitig muss die personelle wie auch finanzielle Kapazität gewährleistet sein.

  • Fördergeld
    • Wie viel Geld steht pro Jahr für Projekte aus Liechtenstein zur Verfügung?
      Das variiert von Jahr zu Jahr, aber durchschnittlich stehen über 3 Millionen EUR zur Verfügung.

    • Wie viel davon wird tatsächlich beansprucht?
      Die Ausschöpfung liegt durchschnittlich bei ca. 65% oder etwas über 2 Millionen EUR pro Jahr.

    • Was passiert mit den nicht «abgeholten» Beiträgen?
      Diese Fördergelder werden an die EUC zurückerstattet.

    • Wie hoch ist die maximale Fördersumme der Projektbeiträge?
      Das Maximum liegt bei EUR 150‘000 / Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre und somit kann pro Projekt eine Förderung von bis zu EUR 450‘000 ausbezahlt werden.

    • Was ist das Minimum an Projektaufwand?
      Das ist unterschiedlich je nach Kategorie wie KA1 oder KA2, mit oder ohne „geistiger Leistung“ und in welchem Bereich. Der Aufwand richtet sich in erster Linie an den Ambitionen des Projekts.

Erasmus+ Team, Bereich Bildung
Vaduz, Juni 2020